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29.04.2020 / Laila Ries (Engagierte Stadt Görlitz)
Erleichterungen für Vereine in Zeiten von Corona: Vereine profitieren bis zum 31.12.2020 von dem Gesetz zur Abmilderung der Folgen der COVID-19-Pandemie: Einerseits bleiben Vorstandsmitglieder eines Vereins oder einer Stiftung auch nach Ablauf ihrer Amtszeit bis zu deren Abberufung oder bis zur Bestellung ihres Nachfolgers im Amt. Zudem können Mitgliederversammlungen auch virtuell abgehalten werden oder im Umlaufverfahren durchgeführt werden. Ausführlichen Artikel lesen
Um auch in Zukunft auf dem neuesten Stand in punkto Vereinsrecht / Gemeinnützigkeitsrecht zu sein, folgt eine Auswahl an Informationsangeboten im Internet: