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Soforthilfezuschuss für soziale Organisationen in Sachsen

14.07.2020 / Laila Ries (Engagierte Stadt)

Ein Lichtblick für Einrichtungen von sozialen Trägern, die infolge amtlicher Maßnahmen während der Corona-Pandemie in eine existenzbedrohliche wirtschaftliche Lage geraten sind: Der Freistaat Sachsen unterstützt mit einem Soforthilfe-Zuschuss! Antrag, Hilfestellung und Beratungshotline sind auf den Seiten der Sächsischen Aufbaubank zu finden.

Hinweis: "Es besteht kein Rechtsanspruch auf Förderung. Anträge dürfen nur von sozialen Organisationen gestellt werden, die dem Geschäftsbereich des Sächsischen Sozialministeriums zugeordnet sind. Für diese Zuordnung muss der Schwerpunkt der Tätigkeit einem der folgenden Aufgabengebiete entsprechen:

  • Träger der freien Jugendhilfe,
  • Träger der Familienhilfe,
  • Träger von Seniorenarbeit,
  • Träger von Integrationsarbeit,
  • Träger von Demokratiearbeit,
  • Träger für Teilhabe von Menschen mit Behinderung,
  • Träger von Leistungen in der besonderen Lebenslage Armut,
  • Träger von Suchthilfeeinrichtungen,
  • Träger des Verbraucherschutzes,
  • Träger von Tierschutzeinrichtungen,
  • Ehrenamtliches Engagement und Freiwilligendienste,
  • Jugendübernachtungsstätten,
  • Familienferienstätten."

Weitere Voraussetzungen und Konditionen des Zuschusses findest du auf den Seiten der Sächsischen Aufbaubank:




KONTAKT

Görlitz für Familie e.V.
Demianiplatz 7, 02826 Görlitz
Tel.: 03581 - 75 97 700
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