Blog
14.07.2020 / Laila Ries (Engagierte Stadt)
Ein Lichtblick für Einrichtungen von sozialen Trägern, die infolge amtlicher Maßnahmen während der Corona-Pandemie in eine existenzbedrohliche wirtschaftliche Lage geraten sind: Der Freistaat Sachsen unterstützt mit einem Soforthilfe-Zuschuss! Antrag, Hilfestellung und Beratungshotline sind auf den Seiten der Sächsischen Aufbaubank zu finden.
Hinweis: "Es besteht kein Rechtsanspruch auf Förderung. Anträge dürfen nur von sozialen Organisationen gestellt werden, die dem Geschäftsbereich des Sächsischen Sozialministeriums zugeordnet sind. Für diese Zuordnung muss der Schwerpunkt der Tätigkeit einem der folgenden Aufgabengebiete entsprechen:
Weitere Voraussetzungen und Konditionen des Zuschusses findest du auf den Seiten der Sächsischen Aufbaubank: