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11.12.3200 / Daniel Gütschow / Fördermittel
Erstmals gibt es eine bundesweite Anlaufstelle zur Förderung ehrenamtlichen Engagements. In Neustrelitz wurde im Juni 2020 die Deutsche Stiftung für Engagement und Ehrenamt gegründet. Die Deutsche Stiftung ist ein gemeinsames Vorhaben des Bundesfamilienministeriums, des Bundesinnenministeriums und Bundeslandwirtschaftsministeriums. Zentrales Ziel ist es, insbesondere in strukturschwachen und ländlichen Regionen das Ehrenamt nachhaltig zu stärken. Mit der Stiftung gibt es zum ersten Mal eine bundesweite Anlaufstelle, die ehrenamtlich Engagierte unterstützt.
Die Deutsche Stiftung für Engagement und Ehrenamt legt ihr erstes Förderprogramm „Gemeinsam wirken in Zeiten von Corona.“ auf, um gemeinnützige Organisationen, Engagement und Ehrenamt in der Corona-Pandemie zu unterstützen.
Das Förderprogramm besteht aus drei Schwerpunktthemen:
Innovation und Digitalisierung in der Zivilgesellschaft
Die Entwicklung digitaler Kompetenzen ehrenamtlich Tätiger sowie die Umsetzung von Projekten und die Durchführung von Veranstaltungen im oder über das Internet brauchen Begleitung und finanzielle Unterstützung. Ziel dieses Förderschwerpunktes ist es, gute Voraussetzungen für digitale Teilhabe in der Zivilgesellschaft zu schaffen und digitale Infrastruktur im bürgerschaftlichen Engagement und Ehrenamt auf- oder auszubauen.
Nachwuchsgewinnung
In diesem Schwerpunkt fördern wir innovative Wege der Nachwuchsgewinnung sowie die Absicherung von bestehenden Engagement- bzw. Ehrenamtstrukturen in der andauernden Corona-Pandemie. Besonders Kinder und Jugendliche sowie Seniorinnen und Senioren sollen an gemeinnützige Engagement- und Ehrenamtsstrukturen herangeführt werden — nicht zuletzt, um bestehende Angebote zu erhalten.
Struktur- und Innovationsstärkung in strukturschwachen und ländlichen Räumen
In diesem Schwerpunkt wollen wir gute Rahmenbedinungen für Engagement und Ehrenamt explizit in in strukturschwachen und ländlichen Räumen fördern. Im Fokus stehen dabei neue Ideen sowie die Schaffung, Aufrechterhalten und der Ausbau von gemeinnützigen Engagement- und Ehrenamtsstrukturen.
Alle gemeinnützigen Organisationen, die über einen Freistellungsbescheid vom Finanzamt verfügen (z.B. gemeinnützige e.V.) sowie juristische Personen des öffentlichen Rechts (z.B. Kommunen) können einen Antrag stellen. Dabei ist grundsätzlich möglich, jeweils einen Antrag pro Schwerpunktthema zu stellen. Einzelprojekte können mit jeweils bis zu 100.000 Euro gefördert werden.
Der Antrag sollte so früh wie möglich, spätestens jedoch bis zum 1. November 2020 gestellt werden. Die beantragten Mittel müssen im Jahr 2020 ausgegeben werden und das Projekt darf noch nicht begonnen haben.